AGB

Rückerstattung

Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesetzt, kann der/die Käufer:in seine/ihre Eintrittskarte innerhalb von 8 Wochen an den Veranstalter zurückgeben. In diesem Fall erstattet der Veranstalter nur den Nennwert der Eintrittskarte zurück.

Programmänderung

Der Veranstalter ist befugt, das Programm zu ändern. Der/die Käufer:in kann wegen der Absetzung einzelner Bands oder Veränderung des Programms keine Rückerstattung des Kartenverkaufspreises verlangen.

Gültigkeit der Eintrittskarte

Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Besucher:innen sind selbst für ihre Tickets und Bändchen verantwortlich. Bei Verlust erfolgt kein Ersatz. Am Einlass wird die Karte gegen ein Bändchen getauscht, mit dem ein mehrfaches Betreten des Geländes möglich ist. Nach Umtausch der Karte in ein Bändchen verliert die Karte sofort ihre Gültigkeit. Tickets ohne Ticketabrisse haben keine Gültigkeit mehr und berechtigen nicht zum Einlass.

Warnung vor Ticketfälschern!

ACHTUNG: Lasst euch nicht von vermeintlich offiziellen Ticketshops und Drittanbietern mit Wucherpreisen über den Tisch ziehen. KAUFT KEINE (ÜBERTEUERTEN) TICKETS IN VON UNS NICHT AUTORISIERTEN ONLINESHOPS! Auch vermeintliche VIP-Tickets können nicht via Kleinanzeigen oder dergleichen erstanden werden. Keine Tickets bei Straßenhändlern kaufen, die Tickets können gefälscht sein. Personen mit gefälschten Tickets erhalten keinen Zutritt zum Festivalgelände.

Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Konzerten aufgrund der Lautstärke Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht.

Jugendschutz

Der Veranstalter ist berechtigt, Kindern unter 8 Jahren den Zutritt zu der Veranstaltung generell und Jugendlichen unter 14 Jahren dann zu versagen, wenn sie nicht von einem/einer Erziehungsberechtigten begleitet werden. Der Veranstalter orientiert sich an dem Jugendschutzgesetz.

Ausweispflicht

Jeder/Jede Besucher:in ist verpflichtet, sich auf Verlangen der Ordnungskräfte des Veranstalters durch einen gültigen Lichtbildausweis auszuweisen.

Verhalten auf dem Festivalgelände

Es ist verboten, Glasbehälter, Dosen, Plastikkanister, alkoholische Getränke, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Ebenfalls ist das Mitführen von Tieren auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, durch seine Ordnungskräfte bei Einlass Leibesvisitationen durchzuführen und gefährliche Gegenstände bis zum Tag nach der Veranstaltung einzuziehen. Auf das Festivalgelände dürfen pro Person je eine verschlossene PET-Flasche mit nichtalkoholischem Getränkeinhalt (bis zu 1 Liter) sowie eine leere PET-Flasche (bis zu 1 Liter) mitgenommen werden. Die Mitnahme von Getränken auf das Zeltgelände unterliegt keiner Beschränkung.

Bei Zuwiderhandlung

Der Veranstalter ist bei Nichtbeachtung der Verbote und Anweisungen befugt, den Zutritt des/der Besuchers/Besucherin zu der Veranstaltung zu verweigern und/oder einen Verweis von dem Veranstaltungsgelände anzuordnen. Dies gilt auch, wenn den/die Besucher:in kein Verschulden trifft. Macht der Veranstalter von seinen Rechten Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte Ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen.

Haftung

Der/Die Besucher:in nimmt die Camping- und Parkmöglichkeiten sowie die sanitären Anlagen des Veranstaltungsgeländes auf eigene Gefahr in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf einen Camping- bzw. Parkplatz. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die ihm während der Veranstaltungsdauer übergebenen Gegenstände; insbesondere Bekleidungsstücke, Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte. Der Veranstalter leistet auch keinen Schadenersatz für Gegenstände, die während der Veranstaltung verloren gehen oder gestohlen werden.

Müll

Parkplatz, Campingplatz sowie das Veranstaltungsgelände sind von Müll und Unrat rein zu halten, der/die Besucher:in verpflichtet sich, seinen Müll in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen.

Erstattungsansprüche

Rückgabe, Rückerstattung- und Gewährleistungsansprüche gegen den Veranstalter bestehen nur, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben wurde.

Bildrechte

Mit dem Betreten des Camping- und Veranstaltungsgeländes willigt der/die Festivalbesucher:in unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet) ein.

Bild- und Tonaufnahmen

Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet – es sind nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Nicht zugelassen sind professionelle Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers oder einer Künstlerin verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt. Auf dem Campingplatz sind Ton- und Videoaufnahmen erlaubt.

Cashless

Es ist ausschließlich die Zahlung mit Cashless Payment möglich, hierbei handelt es sich um ein vom Veranstalter bereit gestelltes elektronisches Zahlungsmittel, das von der Firma PlayPass (https://www.playpass.be/), Lange Gasthuisstraat 29-31, 2000 Antwerpen, Belgien (im Folgenden nur noch „RFID-Chip-Aussteller“genannt) vertrieben wird. Für die Nutzung gelten zwischen Veranstalter und Besucher:in die nachfolgenden Bestimmungen:

Durch das Aufladen von Guthaben auf den RFID-Chip erfolgt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem/der Kunden/Kundin über die Nutzung des RFID-Chips als Zahlungsmittel gemäß den nachfolgenden Bedingungen. Nimmt der/die RFID-Chip-Inhaber:in Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen in Anspruch, begründen diese ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und den Akzeptanzstellen.

Der RFID-Chip ist ausschließlich während der Veranstaltung im Jahr 2022 gültig. Der Kartenaussteller ist berechtigt, sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Bewirkung der von ihm zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen. Der RFID-Chip wird abhängig vom Nutzungsverhältnis zwischen Veranstalter und Kunde/Kundin anhand des Namens und der E-Mail-Adresse personalisiert. Eine Weitergabe des personalisierten RFID-Chips ist nicht gestattet. Außerdem übernimmt der Veranstalter keine Haftung für den RFID-Chip bei Verlust oder Diebstahl.

Der/die Kunde/Kundin kann mit dem RFID-Chip an für die Nutzung des RFID-Chips freigegebenen Akzeptanzstellen bargeldlos bezahlen. Bei jedem Zahlungsvorgang verringert sich das auf dem RFID-Chip gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag. Der RFID-Chip-Aussteller ist kein Schuldner für die Erbringung der von den angeschlossenen Akzeptanzstellen angebotenen Leistungen, die mit dem RFID-Chip bezahlt werden können.

Mit dem Einsatz des RFID-Chips an einer Akzeptanzstelle autorisiert der/die Kunde/Kundin die Ausführung des Zahlungsauftrages. Hierbei sind kundenseitige Reklamationen, die das Vertragsverhältnis zwischen ihm und den angeschlossenen Akzeptanzstellen betreffen, unmittelbar zu benennen und zu klären. Sie berühren nicht die Belastung des RFID-Chip-Guthabens mit dem verfügten Betrag. Etwaige Reklamationen hinsichtlich der Karte können an die hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte oder an den Veranstalter gerichtet werden. Gleichzeitig hat der RFID-Chip-Inhaber den RFID-Chip mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um diesen vor missbräuchlicher Verwendung zu bewahren. Nach der Autorisierung über eine Akzeptanzstelle ist der Zahlungsauftrag vom Kunden nicht mehr widerrufbar.

Der/die Kunde/Kundin trägt das Risiko eines Verlustes und eines von ihm zu verantwortenden Missbrauchs des RFID-Chips. Akzeptanzstellen prüfen nicht, ob der RFID-Chipinhaber rechtmäßiger Besitzer des RFID-Chips ist. Bei Vorliegen strafrechtlich relevanter Tatbestände erfolgt eine Strafanzeige durch den RFID-Chip-Aussteller. Zivilrechtlicher Ansprüche können unter Umständen geltend gemacht werden.

Wirksamkeit der AGB

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.